Lagerleben unter der Burg Weißenstein

Lagerleben unter der Burg Weißenstein

Feldzug und Lagerleben

Auf dem Marsch

Obwohl die Form der Marschformation nicht überliefert wurde, finden sich in der ordensregel dennoch etliche Indizien, wie diese ausgesehen haben könnte. Recht wahrscheinlich war die Basis eine Zweiherreihe. Zuvorderst ritt der Marschall nebst Gefolge mit dem Bannerherrn, der mit dem Ordensbanner den Kopf der Kolonne bildete. Im Anschluß daran folgten dann die Ritter mit ihren Knappen. Einer der Knappen führe ein Packpferd, welches vor dem Ritter dessen Ausrüstung transportierte. Der andere Knappe führte das Schlachtroß des Ritters hinter ihm her. Nur der Ritter selbst ritt, wozu er ein extra Reitpferd nutzte.
Danach folgten dann die Dienenden und der Troß. Leider ist nicht klar, ob sich die Dienenden hinter dem Turkoplier sammelten und eine eigene Abteilung bildeten; da die Brüder einer Komturei aber zusammen eine Herberge bilden und gemeinsam lagern sollten (und demgemäß auch so aufbrachen, s.u.), ist es wahrscheinlicher, dass die Struktur Ritter-Tross-Dienende auf Herbergsebene abgebildet wurde. Das hätte auch eine bessere Durchmischung der Kolonne zur Folge, die in eienr schnelleren Reaktion auf Feindsichtung resultiert hätte. Möglich ist auch, dass der Troß sich separat formierte.

Der Heerzug ritt in normalen Schrittempo, denn es fanden sich auch viele Menschen zu Fuß darin. Zum einen gingen die schon erwähnten Knappen zu Fuß, aber es war auch eine Strafe im Orden, zu Fuß laufen zu müssen. Wegen der Hitze fanden Märsche in der Regel Nachts statt, wie uns die Ordensregel sagt. Es war dabei verboten, auf der dem Wind zugewandten Seite neben dem Heerzug zu reiten, beispielsweise, wenn Befehle weitergegeben wurden oder ein Bruder austreten musste. Es herrschte ein Schweigegebot, auch bei Ritten zur Tageszeit: Obwohl einen die Ordensregel beim Ersten Lesen glauben lassen möchte, dass ein Bruder (mitsamt Gepäck!) zu einem anderen reiten und sprechen durfte, wird aus dem Umstand, dass der vordere Bruder zum hinteren Reiten sollte, klar, dass es sich um Dienstgespräche zwischen Funktionären handelte, denn die höherrangigen Würdenträger (Marschall, Meister etc.) ritten vorne im Zug.

Der Bannerherr konnte in Kriegszeiten das Signal zum Pferdetränken bei einer Flußüberquerung geben. Im Frieden konnten die Brüder selber entscheiden, ob sie ihr Pferd tränken wollten, aber nur, wenn sie den Heerzug nicht behinderten. Der Bannerherr handelte sicherlich aber nicht aus eigener Machtbefugniss, sondern auf Anweisung des Marschalls; da er aber das Banner trug, hatte er Signalfunktion.

Wurde während des Marsches Alarm ausgerufen, sollten die Brüder in Richtung des Rufes sich bewaffnen und entsprechend Reagieren, die anderen Brüder sollten auf weitere Befehle des Marschalls warten. Das ist nebenbei ein recht deutlicher Hinweis darauf, dass selbst auf militärischen Heerzügen die Brüder keine Rüstung und keine Waffen am Mann trugen, wie es auch von weltlichen Heerzügen überliefert ist. Leider wird dies in Filmen und auch Dokumentationen immer wieder falsch dargestellt.

Im Lager

Aufbau des Lagers

Wenn der Marschall befand, dass es Zeit ist, das Lager aufzuschlagen, ließ er dies durch den Bannerherrn signalisieren. Die Templerarmee sollte sich gemäß ihrer Regel abseits der weltlichen Herren niederlassen und dabei die Nähe zu den anderen Orden suchen. Zu erst wurde ein bestimmter Lagerbereich mit einem Seil abgetrennt, dies war die Lagerzentrale. Sie umfasste neben den Zelten der wichtigen Funktionsträger das Speise- und Kapellenzelt. Auch das Gemeinschaftsgut wurde innerhalb dieser Seilabspannung deponiert. War all dies aufgebaut, rief der Herold den Lagerbefehl aus: "Ihr Herren Brüder, lagert euch, in Gottes Namen!". Hierauf suchten sich die restlichen Brüder als Rottengemeisnchaft einen Lagerplatz. Die Brüder einer Herberge sollten dabei auch zusammen lagern.

Die Dienenden Brüder mussten dabei sicherlich nicht unter freiem Himmel schlafen, sehr wahrscheinlich holten sie Gemeinschaftszelte vom Troß. Die Anweisung in der Regel, dass die Ritter ein eigenes kleines Zelt, die Dienenden aber kein solches erhalten sollten, ist eher so zu lesen, dass die Ritter aufgrund ihres Standes Anspruch auf ein "Einzelzimmer" hatten. Dies scheint das "Tractatus de locis et statu de sanctae terrae" zu bestätigen, indem gesagt wird, dass die Templer stets unter Zelten lagerten.

Lagerleben

Sobald der Aufbau des Lagers abgeschlossen war, wurde der Befehl zum Feuerholz- und Futterholen ausgerufen. Vorher durfte niemand selbst gehen, noch jemanden entsenden. Der Granatier, der beim Bannerherrn lagerte und dessen Untergebener war, war verantwortlich für die Verteilung von Gerste und Stroh. Der Bannerherr hatte hier also für logistische Aufgaben zu sorgen.
Die Einzelheiten zum Essen und zum Proviant werden auf der Seite Ziviler Alltag / Essen und Fasten näher erläutert. Zusammengefasst soll hier aber erähnt werden, dass das Essen wohl in den einzelnen Herbergen dezentral eingenommen wurde sowie nicht serviert, sondern im Rahmen einer Warteschlange beim Proviantmeister abzuholen war.

Auf einen Alarmruf durften die Brüder nur achten, wenn er von einem Ehrbarem Manne oder dem Templerlager selbst kam. Die in der Richtung des Rufes lagernden Brüder sollten sich, ähnlich wie beim Heerzug auch, bewaffnen und auf den Ruf reagieren, während der Rest zum Marschall gehen sollte, um weitere Befehle zu empfangen.
Es ist in den Quellen nicht nachvollziehbar, ob die Templer eine Lagerverteidigung aufbauten. Ein Graben und eine Pfahlverteidigung (z.B. Spanische Reiter) stellen eine einfache, aber wirkungsvolle Verteidigung gegen gegnerische Kavallerieangriffe dar, die zudem schnell errichtet werden konnten. Der Aushub diente zudem als Wall, der einerseits den Graben vertiefte, andererseits aber auch vor Beschuss schutz bot.

Auch im Lager sollten die Stundengebete praktiziert werden, wobei die Ordensregel bestimmte, dass, falls kein Kaplan verfügbar war, eine bestimmte Anzahl an Ersatzpaternoster gebetet werden sollten. Die Anzahl wurde allerdings im Vergleich zum Konventsleben auf 60 halbiert: 13 zur Matutin, neun zur Vesper und sieben zu jeder anderen Hore sowie die üblichen zwei zum Schlafen und zwei zum Essen.

Wiederaufnahme des Zuges

Auch das Abbauen des Lagers und das Inmarschsetzen war reglementiert. Zuerst befahl der Marschall das "Aufpacken: Die Brüder räumten ihre Habseligkeiten zusammen und brachen die Zelte ab. Die persönlichen Gegenstände fanden dabei in einem Quersack platz, von denen die Dienenden nur einen hatten. Die Gemeinschaftsausrüstung wurde von den Troßknappen aufgeladen, die persönlichen Gegenstände wurden dem Packpferd aufgebürdet. Niemand durfte jedoch vor dem Befehl eigenmächtig mit dem Aufpacken beginnen.
Danach befahl der Marschall das "Aufsitzen". Die Brüder schwangen sich auf ihre Reitpferde und mussten nochmal den eigenen Lagerplatz auf zurückgebliebene Gegenständen prüfen. Dann bildeten zwei Brüder eine Rotte und reohten sich in den Heerzug ein. Dieses Einreihen war ebenfalls reglementiert, so durfte ein Bruder sich nur zu einer unvollständigen Rotte dazugesellen. War kein Platz mehr frei, konnte man einen Bruder im Zug fragen, ob er den Platz vor ihm freimachen wollte; stimmte er zu, durfte jedoch keine der beteiligten Rotten mehr einen Platz vor sich gewähren. Dies war wohl so, damit sich eine geregelte Kolonne etablierte.