Bruder Benedikt ist zum Tischdienst eingeteilt
Die Speiseordnung der Templer ähnelt derer im Zisterzienserorden, wobei einige Erleichterungen festzustellen sind: Beispielsweise sollten die Templer dreimal
wöchtenltich Fleisch essen (dienstags, donnerstags und sonntags), was in vielen anderen Orden strikt abgelehnt wurde. Auch die Essensmenge war relativ großzügig,
denn von den Resten sollten hernach noch weitere Arme gespeist werden. Leider sind sonstige Speisen in der Ordensregel nur spärlich erwähnt, angenommen werden kann aber,
wie es in den anderen Orden und auch der säkularen Gesellschaft zu sehen ist, dass es ansonsten Hülsenfrüchte, Käse, Eier- und Mehlspeisen und vor allem Brot und Breie
als Basis gab. Als Getränke werden in der Ordensregel ausschließlich Wein und Wasser erwähnt. Von Aragonesischen Konventen ist jedoch bekannt, dass auch Bier und Cidre
getrunken wurde. Beachtet werden musste hier jedoch das Alkoholverbot zwischen Mittagessen und Vesper.
Im Rahmen der Komplet gab es dann noch die Kollation, eine kleine Gabe, die zumeist aus verdünntem Wein bestand.
Im Konvent bestanden die Mahlzeiten aus mindestens zwei Gerichten, aus denen die Brüder auswählen konnten. Bei Fleischtagen waren dies zwei verschiedene Fleischgerichte. Das Tauschgericht, das es auch in anderen Orden gab, sollte dabei aber stets schlechter als das zuerst angebotene sein. Anzumerken ist noch, dass die Fleischgerichte wie in anderen Klöstern vermutlich als eigener Gang ohne Beilage serviert wurden. Wenn es kein Fleisch gab, sollten trotzdem zwei warme Gerichte gekocht werden, ausgenommen, wenn es anstelle des zweiten warmen Gerichtes Käse oder Fisch gab. In diesem Falle war nur ein warmes und ein kaltes Gericht vorgesehen. Davon abgesehen konnte der Hauskomtur ein zusätzliches warmes Gericht gewähren, genauso wie eine dritte Sorte Fleisch an Fleischatagen. An jedem Freitag war Fastentag.
Da die Essenszeiten ritualisiert waren, sollten alle Brüder während des Essens ihren Habit umhaben. Interessanterweise war es im Konvent verboten, eine Capa zu tragen,
sehr wahrscheinlich, weil die Brüder, die einer Buße unterworfen waren, in ebenjener (ohne Kreuz) erscheinen mussten und so eine Abgrenzung ermöglicht wurde. Außerdem war
die Capa auch ein Reisegewand, während der Mantel zur Haus- und Repräsentationskleidung gehörte.
Es gab zwei Mahlzeiten im Templerorden: Die erste wurde nach der Sext aufgetischt, die Zweite gab es nach der Vesper. Beide Mahlzeiten wurden schweigend eingenommen, wobei
vor dem Essen die Brüder noch stehend ein Paternoster zu beten hatten. Die Dienenden Brüder speisten beim sogenannten "zweiten Konvent" an der Turkopolentafel (manchmal wird sie
in der Ordensregel auch Gesindetafel genannt), die mit dem gleichen Essen wie der erste Konvent der Ritter bestückt sein sollte, allerdings nur insoweit, als noch genug davon übrig war.
In der Praxis mussten deswegen manchmal die Dienenden mit nur einer Speise auskommen. Die Dienenden Brüder betraten das Refektorium erst, wenn die Ritter ihr Essen beendet hatten.
Signalisiert wurde das durch eine kleine Glocke. Die Begriffswahl für die Tafel der Dienenden lässt darauf
schließen, dass diese Brüder zusammen mit den weltlichen nichtadeligen Kriegsknechten und Turkopolen und auch mit den zivilen Bediensteten des Ordens aßen. Obwohl die Dienenden
Brüder keine Lesung beim Essen hatten, mussten sie ebenfalls das Schweigegebot beachten. Im Gegensatz zu den Rittern durften sie aber die Tafel einzeln verlassen, wenn sie fertig waren.
Abschließend sollte noch ein jeder Bruder in die Kapelle gehen und ein Dankgebet beten. Falls der Konvent sehr klein war und keine Kapelle besaß, war stattdessen ein weiteres Paternoster fällig.
Der Tisch wurde vom Tischdienst gedeckt, der aus Dienenden Brüdern bestand. Auch in der Küche arbeiteten sicherlich Dienende Brüder. Obwohl dies aus der Templerregel nicht hervorgeht, kann aufgrund der Regularien der Zisterzienser angenommen werden, dass der Küchen- und Tischdienst vor dem Essen einen kleinen Imbiss zu sich nahmen (das "Mixtum"), und ihr Hauptessen dann nach allen anderen bekamen. Auch für die generelle Organisation (Tisch mit Näpfen und Löffeln decken) und Sauberkeit der Küche und des Refektoriums war der Küchen- und Tischdienst zuständig.
Für den Feldzug wurden die Essensregeln etwas abgewandelt. Das Essen wurde hier offenbar nicht zentral eingenommen, sondern im Rahmen von Warteschlangen verteilt. Sobald der Herold die
Verteilung der Rationen ausrief, sollte von jedem Truppenteil einige Brüder zum Zelt des Proviantmeisters gehen und dort für ihre Truppe Lebensmittel in Empfang nehmen. Diese wurden
dann wohl dort zubereitet und gegessen. Das Essen für die kranken Brüder wurde interessanterweise in einer separaten Warteschlange ausgegeben, wohl weil sie Krankenkost erhielten und diese
wie im Konvent oft üppiger war (z.B. mehr Fleisch) als bei den restlichen Brüdern. Der Prviantmeister sollte bei allen Brüdern darauf achten, dass die Stücke gleichmäßig
nach Qualität verteilt wurden, niemand sollte bevorzugt werden. Die einzige Ausnahme war der Meister, dem zu ehren man die besten Stücke reservierte.
Das Lagern von Nahrungsmitteln, die nicht durch den Proviantmeister ausgegeben wurden, war streng untersagt, im Gegenteil, übrig gebliebene Rationen sollten zum Proviantmeister zurückgebracht
werden. Allerdings durften die einzelnen Truppenteile ihr Essen mit benachbarten Herbergen teilen; die Brüder wurden hierzu sogar der Brüderlichkeit wegen explizit in der Ordensregel ermutigt.
Dieser Austausch entlastete sicherlich außerdem das zentrale Lager, wobei trotzdem jederzeit eine Kontrolle der Gesamtrationierung der Armee gegeben war.
Zur Essensmenge im Feld werden in der Ordensregel einige Angaben gemacht: Zwei Ritterbrüder hatten zusammen so viel zu essen, dass von dem Rest zwei Arme gespeist werden konnten. Diese Ration sollte für drei Dienende Brüder unter Waffen genügen. Die Ration von zwei bewaffneten Dienenden (1 1/3 normale Rationen) sollte für drei Leute vom restlichen Haushalt (Handwerker, Troß, etc.) ausreichen.
Unterschieden wurden zwei Arten von Fastentagen: Die einfachen Fasten sowie zweimal im Jahr die Generalfasten (zur Adventszeit und Quadragesimalfasten zur Osterzeit; vgl. Artikel 351 und 76).
Beide Kategorien hatten unterschiedlich strenge Regularien: An normalen Fastentagen wurde die Hauptmahlzeit statt nach der Sext erst zur Non eingenommen. An Generalfasten gab es sogar nur eine Mahlzeit
am Tag, die erst Abends serviert wurde. Am Karfreitag gab es lediglich Wasser und Brot, welches ohne Tischtuch gegessen werden sollte. Neben den zahlreichen Fastentagen (vgl. Artikel 350 bis 352)
konnte das Fasten auch Teil einer durch das Kapitel verhängten Buße sein. Artikel 353 schließlich verbot den Brüdern anonsten zu Fasten.
Auch an jedem Freitag war es üblich, eine Fastenspeise anstatt der normalen Mahlzeit zu essen. Diese bestehend aus einer warmen Mahlzeit und anschließend Gemüse (oder etwas anderes, zu dem Brot gereicht wurde).
Die obigen Fastenzeiten, zusammen mit den vielen Fastentagen erscheinen auf den ersten Blick recht hart - allerdings darf nicht vergessen werden, dass viele der Fastentage direkt vor einem Festtag stattfanden, also am Folgetag ein Ausgleich stattfand und der Fastentag als Vorbereitung diente. Ebenso fallen einige Fastentage in die beiden Generalfasten hinein. Die Festtage sind in Artikel 75 gelistet. Als Konsequenz wurde zum Feiern solcher Feste die Speisemenge und-/oder Qualität erhöht. Es fällt auf, dass in der Templerregel nähere regularien zu den Festtagen größtenteils fehlen, man hielt sich wohl an in anderen Orden übliche Praxis und erachtete es nicht als nötig solche (nach damaliger Sicht) Selbstverständlichkeiten Festzuhalten.