679. "Jetzt habt Ihr, lieber Bruder, die Dinge wohl vernommen, weshalb Ihr aus dem Orden gestoßen werden und das Kleid verlieren könnt, doch nicht alle: Ihr werdet sie noch erfahren und Euch danach richten, wenn es Gott gefällt: auch sollt Ihr die Brüder danach fragen und Euch danach erkundigen. Nun gibt es noch andre Dinge, bei denen nach feststehenden Grundsätzen verfahren wird; wenn Ihr die tätet, würdet Ihr einer anderen Strafe verfallen. Ihr dürft nämlich niemals einen Christen verwunden, noch ihn im Zorne oder Grimme weder mit der Faust, noch mit der flachen Hand, noch mit dem Fuße berühren, noch an den Haaren ziehen, noch mit dem Fuße treten. Wenn Ihr ihn mit einem Steine oder Stocke oder mit geschliffenen Waffen, wie ich Euch oben angegeben habe, verwundet, wodurch Ihr ihn auf einmal töten oder verstümmeln könntet, würde es von dem Belieben der Brüder abhängen, ob sie Euer Kleid Euch nehmen oder lassen wollen. Niemals dürft Ihr bei Gott noch bei unsrer Frau, noch bei einem Heiligen schwören. Ihr dürft nie den Dienst einer Frau in Anspruch nehmen, außer wegen körperlichen Unwohlseins oder mit Erlaubnis dessen, der Euch dieselbe geben kann; niemals dürft Ihr eine Frau küssen, weder die Mutter, noch die Schwester, noch eine Verwandte, die Ihr habt, noch eine andre Frau. Niemals dürft Ihr jemandem einen Aussätzigen, Stinkhals oder Verräter nennen, noch ihm häßliche Namen beilegen; denn alle gemeine Worte sind verboten, aller höflichen Worte aber sollen wir uns bedienen, wie überhaupt alles Gute tun.