673. "Fünftens fragen wir, ob Ihr einem Weltlichen, einem Tempelbruder oder sonst jemandem Gold oder Silber oder sonst etwas versprochen oder gegeben habt, damit er Euch zum Eintritt in diesen Orden verhelfen solle. Denn das würde Symonie sein und Ihr würdet in unserm Orden Euer Heil nicht finden. Solltet Ihr dessen überführt oder überwiesen werden, so würdet Ihr der Zugehörigkeit zum Orden verlustig gehen. "Oder wenn Ihr etwa eines Menschen Knecht wäret, und dieser machte sein Recht auf Euch geltend, würde man ihm Euch zurückgeben und Ihr würdet aus dem Orden gestoßen werden." Und wenn er Bruder Ritter ist, fragt man ihn nichts dergleichen, sondern man kann ihn fragen, ob er väterlicher- oder mütterlicherseits ritterlicher Abkunft ist, ob sein Vater einem Rittergeschlecht entstammt, desgleichen ob er aus gesetzmäßiger Ehe entsprossen ist.