671. "Drittens fragen wir, ob Ihr einem Weltlichen etwas schuldet, was Ihr nicht aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe Eurer Freunde bezahlen könnt, ohne daß Ordensalmosen irgendwie dazu verwandt werden. Sollte dies der Fall sein, so würde man Euch das Kleid nehmen und Euch dem Gläubiger überliefern; dann würde auch der Orden weder gegen Euch noch gegen den Gläubiger zu irgend etwas verpflichtet sein.