656. Wenn ein Bruder mit voller Bekleidung eine Buße ableistet, und es wird alarmiert, kann man ihm ein Pferd und Waffen geben, damit er mit den andern Brüdern an die Erledigung der Sache geht. Wenn er hernach wiederkommt, soll er zu seiner Buße zurückkehren. Kein Bruder, der das Ordenshaus verlassen hat, darf bei der Meisterwahl zugegen sein, noch das zweifarbige Banner tragen. So soll jemand zum Bruder gemacht und in den Tempelorden aufgenommen werden.