655. Kein Bruder, welcher eine Strafe abbüßt, darf zu einer Beratung oder zu einem Appell von Brüdern, wobei sich die Brüder versammeln, zugezogen werden, doch kann man ihn wohl privatim an einem besonderen Orte um Rat fragen, wenn es nötig ist. Außerdem sagen die Ältesten und die angesehensten Mitglieder unsres Ordens, daß über kein Vergehen, wegen dessen ein Bruder das Kleid verlieren kann, vor einem Bruder verhandelt werden darf, der nicht die Macht hat, Brüder aufzunehmen. Auch sagen Sie, daß man kein Vergehen, wie angegeben ist, mit Fasten am Freitage bestrafen darf; man soll es nämlich vielmehr mit einem Tage oder mehreren Tagen Buße bestrafen. So, sagen sie, ist es Brauch im Orden.