654. Wenn man aber weiß, daß der Bruder sich gut beträgt, dann sollen sie ihn aus dem Kapitel gehen und ihn die Kleidung, die ihm zukommt, anziehen heißen. Sodann soll er wieder in das Kapitel kommen und man soll ihm seine Buße auferlegen und ihm eine Kappe ohne Kreuz umtun; denn also lautet die Ordensbestimmung. Hernach sollen sie den Almosenpfleger auffordern, sich seiner anzunehmen und ihn in seinem Hause schlafen und wohnen zu lassen, wie es festgesetzt ist. Wenn jener nun seine Buße ableistet, soll der Almosenpfleger ihn anweisen, was er tun soll; und wenn der büßende Bruder krank ist, soll ihm der Almosenpfleger geben, was er zu seiner Genesung braucht; auch soll er den Tag, an welchem jener seine Bußübung begonnen hat, aufzeichnen, damit man in nicht vergißt.