651. Wenn der Bruder, welcher das Ordenshaus verlassen hat, zurückkehren will, um Wiederaufnahme in den Orden zu suchen, soll er an der großen Pforte des Hauses stehen, vor allen aus- und eingehenden Brüdern auf die Knie fallen und sie um Gottes Willen bitten, Mitleid mit ihm zu haben. Dies soll er oftmals tun. Der Almosenpfleger aber soll ihm an der Pforte zu essen geben, ihm Obdach gewähren und ihn demjenigen in Erinnerung bringen, der das Kapitel abhält und der befugt ist, ihm seine Buße aufzuerlegen. Auch soll er vor allen Brüdern sagen: "Der und der, ein ehemaliger Bruder von uns, steht an der Pforte und sucht Wiederaufnahme in das Haus, das er durch eigene Schuld verlassen hat, und ist der Barmherzigkeit des Hauses gewärtig." Der Vorsitzende des Kapitels soll alsdann sagen: "Liebe Herren Brüder, ist jemand unter Euch, der weiß, daß der und der , welcher unser Bruder war, -- hier soll er ihn bei seinem Namen nennen - etwas getan oder mitgenommen hat, weshalb seine Wiederaufnahme in den Orden weder möglich noch angängig wäre? Wenn nun der Betreffende etwas dergleichen nicht getan hat, soll er, wie oben angegeben ist, wieder in den Orden aufgenommen werden.