649. Die achte Strafe ist die, wenn man die Angelegenheit eines Bruders bis zur Verhandlung vor dem Meister oder einigen der Ältesten des Ordens aufschiebt, damit die Brüder über irgend etwas, worüber sie nicht sicher sind, Aufschluß erhalten. Die neunte Strafe ist die, wenn man einem Bruder an den Bruder Kaplan verweist. Die zehnte, wenn man einen freispricht.