648. Die sechste Strafe besteht in lediglich einem Tage Buße. Derjenige nun, welcher zu einem Tage verurteilt ist, hat nichts mit dem Esel oder den Handwerken zu tun, wie es oben von denen angegeben ist, welche drei oder zwei Tage bekommen haben. Die siebente Strafe besteht in Fasten am Freitag und der Disziplin. Wenn sie jedoch zu Fasten am Freitag im Kapitel verurteilt sind, dürfen sie nicht innerhalb der Weihnachts- oder Oster- oder Pfingstoktave fasten, und auch nur vom Bruder Kaplan die Disziplin entgegennehmen. Und wenn der Bruder unpäßlich ist, soll der Vorsitzende des Kapitels ihn auffordern, vom Bruder Kaplan die Disziplin entgegenzunehmen.