645. Außerdem sagen die Ältesten des Ordens, wenn einem Bruder das Kleid aberkannt ist und man es genommen hat, man es ihm aber infolge seiner aufrichtigen Reue und seines guten Betragens zurückgibt, so bleibt er, weil er vorher einen Tag lang ohne Kleid gegessen hat, lediglich zu einem Tage Buße verurteilt. Denn die zwei Tage sind ihm verziehen wegen der Schande, welche ihm zu teil wird und die er vor den Weltlichen hat hinnehmen müssen. Dieser Bruder ist dann aller der Pönitenzen ledig, welche er den Gebräuchen des Ordens gemäß auszuüben hat. Die Brüder aber, welche eine Bußübung ableisten, werden nicht alsobald vom Boden aufgehoben, wenn man ihnen ihr Kleid wiedergibt; sondern erst nachdem der Betreffende in seinem Kleide eine Mahlzeit auf der Erde eingenommen hat, kann ihn, wer will aufheben, falls jener seine Bußübung ordentlich ausgeführt hat. Wenn er sie jedoch nicht ordentlich und ruhig ausgeführt hat, kann man ihn lange Zeit so halten. - Für alle Brüder des Tempels sei bemerkt, daß, wenn ein Bruder, welcher eine Bußübung von einem Jahre und einem Tage auszuführen hat, während der Verrichtung dieser Bußübung stirbt, man mit ihm ebenso verfahren soll, wie mit einem andern Bruder.