642. Wer sich nun an dem oben Angegebenen ein Beispiel nehmen will, kann es tun; und wer es nicht will, belastet sein Gewissen, welches rein zu halten, jeder verpflichtet ist. Wenn er über seinen Mitbruder richtet, soll er sich weder vom Zorn noch vom Haß leiten lassen, auch darf er es nicht aus Liebe, die er gegen ihn hegt, unterlassen, der Gerechtigkeit im Orden ihren Lauf zu lassen; vielmehr soll jeder in Nachahmung unserer lieben Vorgänger, welche unsre guten Sitte und die guten im Orden eingeführten Gebräuche zu halten pflegten, über seinen Bruder Recht sprechen. Auf solche Weise wird ihr Gewissen unversehrt bleiben. Gott ist der Anfang aller Dinge So soll die Ordensjustiz gehandhabt werden.