633. Die Burgvögte unterstehen dem Befehle des Ritterkomthurs im Gefecht, wo dieser ein Fähnlein hat; innerhalb der Burgen aber sind sie ihm nicht untergeben, auch können sie einen ihrem Befehle unterstehen Bruder ohne den Ritterkomthur in ihrem Geschäfte und ohne besondere Erlaubnis aussenden. Wenn ein Bruder in das Gebiet von Tripolis oder Antiochia reist und sich in Tyrus oder in Tripolis befindet, erteilt der Komthur des Hauses die Befehle. Bei einer kriegerischen Unternehmung jedoch oder wenn außerhalb der Stadt alarmiert wird und sie nach dem betreffenden Punkte ausrücken, würde der Komthur des Hauses dem Befehle des Ritterkomthurs, der diese Brüder führt, unterstehen.