627. Auf welche Weise auch ein Tempelbruder durch das Tor geht in der Absicht, das Ordenshaus zu verlassen, hat er die Ehre verloren, jemals ein zweifarbiges Banner tragen und an der Meisterwahl teilnehmen zu können. Wenn er zum Hospital oder sonstwohin geht und an demselben Tage zurückkehrt, können Gott und die Brüder nach Belieben über sein Kleid verfügen; wenn er aber eine Nacht auswärts schläft, kann ihm der Mantel nicht bleiben; schläft er zwei Nächte auswärts, darf er ihn vor einem Jahre und einem Tage nicht wiedererhalten.