615. Als man später ein Kapitel abhielt, gab sich Bruder Margot betreffs derer, welche ohne Erlaubnis angegriffen hatten, nicht zufrieden, sondren teilte es dem Marschall vor allen Brüdern mit. Die Brüder standen auf und baten um Verzeihung. Das Urteil für jene beiden Brüder, welche nichts verloren hatten, lautete nun dahin, daß man ihnen an das Kleid würde gehen können; Für jene zwei aber, welche ihre Pferde verloren hatten, lautete der Bescheid, daß das Kleid ihnen nicht bleiben könne. Weil jedoch die Sache gut ablief und der Turkopole sich in Gefahr befunden haben würde, wenn jener Vorstoß nicht stattgefunden hätte, ließ man denen, welche ihre Pferde verloren hatten, ihr Kleid um Gottes willen; die anderen beiden aber wurden zu zwei Tagen Buße verurteilt. Der Bruder Hugo von Monlo meinte, daß das Vergehen eine gebührende Bestrafung gefunden habe.