595. Fünftens würde einem Bruder das Kleid nicht bleiben können, wenn er einem anderen etwas zur Last legt, weshalb jener, wenn er dessen überwiesen wird, aus dem Orden gestoßen werden kann, und der Bruder, welcher ihn beschuldigt hat, es nicht nachweisen könnte; wenn er jedoch, nachdem man ihn veranlaßt hat, im Kapitel um Verzeihung zu bitte, im Kapitel widerruft, steht es im Belieben der Brüder, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen. Sechstens: wenn ein Bruder um Entlassung aus dem Orden bittet oder um die Erlaubnis, einer anderen Ordensgesellschaft beizutreten, und man will sie ihm nicht erteilen, er aber sagt, er werde den Orden trotzdem verlassen, steht es im Belieben der Brüder, ihm sein Kleid zu nehmen oder zu lassen. Siebentens: wenn ein Bruder lügenhafte Gerüchte über sich verbreitet, um aus dem Orden entlassen zu werden, und man weist ihm dies nach, kann das Kleid ihm nicht bleiben.