593. Der Bruder, welcher die Tat vollbracht hatte, erhob sich und bat um Verzeihung. Er schickte ihn aus dem Kapitel hinaus und mit ihm den Bruder Kaplan, der ihm die Absolution erteilen sollte; denn er war wohl berechtigt dazu. Nachdem er ihn absolviert hatte, kehrte er in das Kapitel zurück und der Bruder Kaplan sagte, er habe ihm die Absolution erteilt. Man veranlaßte ihn nun, zum zweiten Male um Verzeihung zu bitten, wie er es bereits vorher getan hatte, und ließ ihn sodann hinausgehen. Hierauf wurde das Urteil gefällt, daß er sein Kleid verlieren und in Fesseln gelegt werden sollte. Unter den Ältesten des Ordens wurde lange dagegen debattiert, weil die Wunde nicht sichtbar und kein Blut geflossen war, während die anderen behaupteten, man könne es wohl tun, da er ja im Zorn Hand an den Bruder gelegt habe und die Angelegenheit vor das Kapitel gekommen sei. Der Bruder Hugo von Monlo gab eine dahingehende Erklärung ab, daß man es nach den Gebräuchen des Ordens ruhig tun könne, woraufhin die Mehrzahl dafür stimmte. Alsdann wurde jener in Fesseln gelegt und nach dem Pilgerschloß geschickt.