51. Jeder Bruder Ritter kann drei Pferde haben und nicht mehr, außer mir der Erlaubnis des Meisters, in Anbetracht der großen Not der Armut, welche gegenwärtig im Hause Gottes und in dem des Tempels Salomonis herrscht. Jedem Bruder Ritter bewilligen wir drei Pferde und einen Knappen; und wenn dieser Knappe freiwillig und unentgeltlich den Dienst ausübt, darf der Bruder ihn nicht schlagen, was auch immer jener sich hat zu Schulden kommen lassen. Kein Bruder soll prunkhafte Zügel haben.