468. Auch sei bemerkt, daß, solange ein Bruder ohne Ordenskleid ist, er außerhalb der Thür des Klosters sich aufhalten und Sonntags nach dem Evangelium zur Disziplin zum Bruder Kaplan, wenn dieser Anwesend ist, und wenn der Kaplan etwa nicht anwesend ist, zu demjenigen Priester, welcher den Gottesdienst abhält, kommen muß. Er soll zur Disziplin in großer Ergebenheit kommen und sie geduldig vor allen Leuten, die im Kloster anwesend sind, in Empfang nehmen. Wenn dieser Bruder nun zur Disziplin kommt, soll er nur die Beinkleider, Strümpfe und Schuhe anhaben. Dann soll er, nachdem er die Disziplin erhalten hat, wieder aus dem Kloster gehen und sich dahin begeben, wo er seine Kleider hat. Nachdem er sich bekleidet hat, soll er den Gottesdienst unsres Herrn hübsch ruhig anhören wie ein anderer Bruder. Jeder Bruder nämlich, der eine Buße ohne Ordenskleid durchzumachen hat, ist gehalten, den Gottesdienst unsres Herren von Anfang bis zu Ende anzuhören, wie an anderer guter Bruder. Will er aber von den Horen wegbleiben, so muß er die Erlaubnis dazu einholen oder einholen lassen wie ein anderer Bruder.