454. Es sei nämlich darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ein Bruder in seinem Kapitel einen anderen Bruder einer Sache beschuldigt, wodurch der beschuldigte Bruder aus dem Orden gestoßen werden könnte, wenn es ihm nachgewiesen würde, und der Bruder ihn nicht überführen kann, er sein eigenes Kleid verlieren soll, wenn err nicht widerrufen und sprechen will, wie folgt: "Liebe Herren Brüder, vor Euch allen, die ihr hier im Kapitel versammelt seid, thue ich kund, dass ich diesen Bruder verleumdet habe. Ich erkläre hiermit, dass das, was ich ihm nachgesagt habe, alles erlogen ist; denn ich weiß in Wirklichkeit nur Gutes von ihm." Es steht dann im Belieben der Brüder, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen. Auch sei bemerkt, dass man einem solchen Bruder, der sich in seinem Kapitel zu einem solchen Widerrufe herbeigelassen hat, niemals glauben darf, wenn er etwas gegen einen Bruder sagt in Sachen, die den Orden oder das Kleid betreffen, dass man ihn auch nicht nach seiner Ansicht fragen darf; denn er selbst hat ja den vollständigen Beweis seiner Schlechtigkeit geführt. Keinem aber, der einmal der Schlechtigkeit überwiesen ist, darf man jemals gegen einen guten Menschen Glauben schenken.