444. Doch sei bemerkt, dass, wenn der so aussätzig gewordene Bruder etwa so hartnäckig ist, dass er um den oben genannten Abschied nicht nachsucht noch aus eigenem Antrieb aus dem Orden ausscheiden will, man ihm nicht das Kleid wegwerfen oder wegnehmen, noch ihn aus dem Orden ausstoßen darf und kann, sondern man soll ihn, wie oben von den andern gesagt ist, welche hässliche Krankheiten haben, an einen Ort fern von der Gesellschaft der Brüder bringen und an diesem Platze ihm Unterhalt gewähren.