437. Doch sei darauf hingewiesen, dass, wenn die Brüder es nicht für gut befinden, dass jener Bruder im Orden verbleibt, sie ihn füglich auf immer ausscheiden können, und dass jeder Bruder, welchen man aus unserem Orden entlässt, sobald wie möglich einer andern und strengeren Ordensgesellschaft beitreten soll. Der Betreffende soll dies womöglich innerhalb von 40 Tagen in aller Form erledigen. Wenn er aber etwa nicht beitreten will und die Brüder ihn ausfindig machen können, sollen sie ihn nehmen und in Fesseln schlagen und ihm keinen Unterhalt gewähren. So sollen sie ihn gefangen halten, bis er oder ein anderer für ihn über seinen Eintritt in einen Orden, wie oben auseinandergesetzt ist, nachgedacht hat. Diese Bestimmung wurde getroffen, weil gewisse Bösewichte nach ihrem Ausscheiden aus dem Orden sich unter die Leute mischten und durch ihren Schandbaren und liederlichen Lebenswandel dem Orden viel Schaden und Schande verursachten. Deshalb also wurde die Bestimmung so getroffen, dass dies in Zukunft nicht wieder vorkommen könnte.