434. Wenn er jedoch Priester wäre oder die heiligen Weihen empfangen hätte, d.h. wenn er Diakon oder Subdiakon wäre, würde er nicht in Fesseln gelegt werden, noch würde man ihm Schande antun, sondern man würde ihm nur das Kleid nehmen und ihn hernach dem Patriarchen oder dem Bischof übergeben. Einem solchen Bruder dürfen sie nicht erlauben, im Ritterkleide zu verbleiben; denn unsre Regel verbietet, dass ein Bruder einen weißen Mantel trägt, wenn er nicht Ritter ist. Niemals aber ist es Brauch gewesen, dass ein Bruder Kaplan einen weißen Mantel im Templerorden trug, außer wenn er zur Verwaltung eines Bistums oder Erzbistums berufen wurde. Wenn jedoch der Fall eintritt, dass ein Bruder Kaplan zum Bischof oder Erzbischof einer Kirche erwählt wird, kann er einen weißen Mantel tragen. Ehe er ihn aber trägt, soll er in aller Demut und Ergebenheit sowohl den Meister als auch den Konvent bitten, ihm das Kleid eines Bruder Ritters zu gewähren. Diese sollen es ihm höflich und bereitwillig zuerkennen, der Würde zu liebe, zu welcher er gelangt ist, und darum, weil es für den Orden eine große Ehre ist.