424. Wenn ein Bruder das Haus verlassen sollte und beim Weggehen etwas von den Gegenständen, die er nicht mitnehmen darf, mitnähme und sich so zwei Nächte damit außerhalb des Hauses aufhielte, würde es ihm als Diebstahl angerechnet werden. Wenn ein Bruder die Almosen aus dem Hause brächte, sodass er sie verschenkte, verleihe oder sie hinterlegte, so darf er sie nicht verleugnen, wenn man sie ihm abverlangt, sondern soll sie herbeischaffen. Denn wenn er sie verleugnete, und man wiese ihm dies später nach, so würde es ihm als Diebstahl angerechnet werden. Jeder Bruder, der sich eines der oben genannten Dinge schuldig machen sollte, würde deshalb unwiderruflich aus dem Orden ausgestoßen werden, den Gebräuchen des Ordens gemäß.