420. Wenn jedoch der Bruder Ritter oder der dienende Bruder derart verwundet ist, dass er nicht glaubt, den Ansturm aushalten zu können, kann er Erlaubnis einholen oder einholen lassen, sich zurückzuziehen. Der Marschall oder sein Stellvertreter soll ihm diese geben, wenn er oder ein andrer für den verwundeten Bruder darum bittet. Auf Grund dieser Erlaubnis kann sich dann der verwundete Bruder zurückziehen, ohne Schaden von Seiten des Ordens zu gewärtigen. Wenn der Bruder Ritter und auch der dienende Bruder zufällig nicht mit Eisen bewappnet sind, sollen alle beide, der eine wie der andre, gemeinsam bei dem Banner bleiben, sowohl der Bruder Ritter als der dienende Bruder, sodass keiner sich davon trennen darf, solange das zweifarbige Banner aufrecht steht. Widrigenfalls würde der Betreffende aus dem Orden gestoßen werden, wenn er auch dienender Bruder wäre. Denn da sie alle beide gleichmäßig bewaffnet sind, müssen sie gemeinsam hinnehmen, was Gott ihnen geben will.