416. Dies sind die Bußen, mit denen man diejenigen Brüder belegen kann, welche es verdient haben. Erstens: Ausstoßung aus dem Orden, wovor Gott jeden bewahren möge. Zweitens: Verlust des Kleides. Drittens: Belassung des Kleides um Gottes willen. Viertens: zwei Tage Buße und den dritten in der darauf folgenden Woche. Fünftens: wenn man einem Bruder außer dem Kleid alles nimmt, was man ihm nehmen kann, gleich zwei Tage Buße. Sechstens: ein Tag Buße. Siebtens: Disziplin am Freitag. Achtens: Verweisung an den Bruder Kaplan. Neuntes: Freispruch. Zehnts: Strafaufschub.