407. Ein Bruder kann einem anderen Bruder durch sich oder durch zwei oder drei, bis zwanzig, in der oben angegebenen Weise Vorhaltungen machen. Indessen kann ein Bruder nicht durch sich allein einen anderen überweisen, sondern dies ist nur möglich durch zwei bis hundert Brüder, wenn die zwei oder hundert sehen, dass die Sache sich nicht so verhält, und zwar solange sie im Kapitel sind; denn wenn sich etwas auf andere Art nicht beweisen lässt, ist ein Zeugenbeweis durch bloße Nennung von Namen in unserem Kapitel nicht angängig.