367. Wenn die Brüder gelagert sind und beim Konvente speisen, sollen sie sich in Bezug auf das Essen, das Aufstehen, die Lektion und alles andere so verhalten, wie sie sich nach obigen Angaben auch sonst an ihren Standorten benehmen müssen. Wenn sie aber im Krankenzimmer essen, sollen sie sich so verhalten, wie sie es sonst thun würden, wenn an ihren Standorten wären. Und sollen die Brüder etwa in Herbergen essen, so soll jeder Bruder auf die andern Brüder acht geben, besonders auf seine Gefährten, da0 sie sich hübsch anständig und der Vorschrift gemäß wie Ehrenmänner betragen, dass auch der eine sich keine größeren Entbehrungen auferlegt als der andere oder die Gesamtheit, sondern, dass jeder den Anweisungen der Regel entsprechend lebt und dass schließlich die einen sich nicht gehen lassen, noch sich herausnehmen, das zu thun, was gegen die Ehrbarkeit und die guten Sitten unsres Ordens verstößt. [--- REGELN 368-400 NICHT ERHALTEN ---]