366. Wenn die Brüder gelagert sind, sollen sie einen Komthur haben, welchem die Aufsicht über die Lebensmittel übertragen ist. Dieser soll die Lebensmittel an die Brüder verteilen und aushändigen, und zwar ordentlich und gleichmäßig, wie es weiter unten auseinandergesetzt ist. Dieser Komthur soll einer von den Ältesten des Ordens sein, der auch Gott fürchtet und dem sein Seelenheil am Herzen liegt. Wenn die Brüder sich lagern wollen, dürfen sie ohne Erlaubnis nicht drei kleine Zelte zusammen aufschlagen, noch darüber, sondern nur zwei können sie ohne Erlaubnis aufschlagen, und keins mehr.