365. Wenn man aber etwa ausruft, dass die Brüder die Matutine oder ihre andern Horen in ihren Herbergen beten sollen, sollen sie alsbald aufstehen und dieselbe beten. Wenn jedoch die Brüder an irgend einem Orte sind, wo sie keinen Priester noch irgend jemand andres haben, der ihnen die Horen verlesen kann, sollen sie für jede Hore so viele Pater Noster beten, als ihnen zu beten vorgeschrieben ist, wenn sie nicht krank sind, und zwar in der Weise, dass sie zu der für sie festgesetzten Zeit unserm Herrn erstatten, was sie ihm schuldig sind. Denn den Zeitpunkt dürfen sie nicht übergehen, soweit es in ihrer Macht steht; eher können sie vor der Zeit ihren Verpflichtungen nachkommen als später. Jedesmal jedoch, wenn es einer vergessen sollte, sodaß er Gott die gebührende Schuld nicht zur festgesetzten Zeit erstattete, soll er dies so bald als möglich nachher thun.