362. Alle Tempelbrüder sollen ihr Kloster in hohen Ehren halten und hoch achten. Auch darf kein Bruder ohne besondere Erlaubnis aus dem Kloster etwas von dem entfernen, was zur Abhaltung des Gottesdienstes oder zum Gebrauche derer, welche dort ihr Offizium anhören, daselbst vorhanden ist, sei es nun eine Krücke92) oder sonst etwas, auch wenn der Betreffende es selbst erst mitgebracht hätte.