36. Diejenigen Brüder sollen zu Rate gezogen werden, welche dem Meister als weise und zum Ratgeben geschickt bekannt sind. So bestimmen wir es ; doch sollen nicht alle zugezogen werden. Wenn indessen der Fall eintritt, dass wichtige Dinge zu verhandeln sind, wie z.B. wenn gemeinsames Land verschenkt werden soll oder wenn es sich um die Aufnahme eines Bruders handelt, dann ist es, falls es dem Meister genehm ist, am Platze, die ganze Kongregation zu versammeln und den Rat des ganzen Kapitels anzuhören. Was dann dem Meister als das Vorteilhafteste und Bessere erscheint, das soll geschehen. Von den ausgesandten Brüdern