350. Die andern fasten, welche die Tempelbrüder einhalten müssen, sind folgende: Sie sollen fasten alle Freitage von Allerheiligen bis Ostern, außer an dem Freitage, welcher in der Weihnachtsoktave liegt. Wenn das Weihnachtsfest auf den Freitag fällt, sollen alle Brüder zu Ehren des Weihnachtsfestes Fleisch essen. Wenn außerdem das Epiphaniasfest80) oder Mariä Reinigung81) oder das Fest des heiligen Apostels Matthias82) auf den Treitag fallen sollte, sind die Brüder nicht gehalten, am Freitage zu fasten.