347. Die Brüder aber sollen den Armen die Füße waschen77), sie mit den Handtüchern trocknen und alsdann deren Füße in Demut küssen. Es sei dabei bemerkt, daß der Almosenpfleger darauf achten muß, daß die Armen, welche gewaschen werden sollen, keine ekelerregenden Krankheiten an den Füßen oder Beinen haben; denn es könnte einem Bruder übel werden. Während der Ausübung dieses Liebesdienstes sollen der Priester und der hilfsgeistliche den Chorrock78) anhaben, das Kreuz tragen und die an jenem Tage im Orden gebräuchlichen Gebete sprechen. Hernach soll der Hauskomthur, falls kein Vorgesetzter von ihm anwesend ist, den Armen, die gewaschen worden sind, jedem zwei Brote, ein Paar neue Schuhe und zwei Denare geben. Dies soll alles am grünen Donnerstage vor sich gehen, ehe die Brüder essen.