339. Wenn aber ein Bruder ein Pferd hat, mit welchem es den dienst nicht so ausüben kann, wie es im Orden Gebrauch ist, kann er es dem Marschall ruhig zurückgeben, und der Marschall soll und kann es nehmen, ohne erst mit dem Meister oder einem andern zu sprechen. Dem Bruder soll er ein andres geben, wenn er eins entbehren und der Bruder eins brauchen kann. Es sei auch bemerkt, daß die alten Ordensleute und die, welche ihren Dienst zum heile ihrer Seelen und des Ordens nicht verrichten können, sich auf diese Weise verhalten sollen. Denn Ihr müsst wissen, es ist ein großer Schaden für den Orden, wenn ein Bruder drei oder vier Pferde und außerdem seine Ausrüstung hat, ohne den Dienst des Ordens auszuüben. Die Alten sollen den andern ein gutes Beispiel geben und mit Fleiß darauf bedacht sein, sich keiner Ungebühr schuldig zu machen, weder beim Essen, noch beim Trinken, noch in der Kleidung, noch ansonst etwas, besonders deshalb, weil die jungen Leute sich an ihnen ein Vorbild nehmen sollen und weil am Betragen der Alten die Jungen lernen sollen, wie sie sich selbst zu betragen haben.