338. Wenn ein Tempelbruder so alt ist, dass er das Waffenhandwerk nicht mehr ausüben kann, soll er zum Marschall folgendermaßen sagen: " Edler Herr, ich bitte euch in Gottes Namen, mein Rüstzeug zu nehmen und es dem und dem Bruder zu geben, damit er den Dienst des Ordens mit demselben versehe; denn ich kann nicht mehr damit thätig sein, so wie es für mich und den Orden von Nutzen ist." Der Marschall aber soll und kann dies thun, soll aber dem Biedermanne ein Pferd von sanftem Passgang schenken, dass er spazieren reiten kann, falls der Bruder es haben will. Jedenfalls aber soll der Marschall mit dem Meister darüber sprechen, ehe er die Rüstung des Bruders annimmt. Denn weder der Marschall noch ein anderer kann das Rüstzeug von einem Bruder nehmen, weder mit noch gegen dessen Willen, ohne mit dem Meister oder dem Stellvertreter des Meisters gesprochen zu haben, wenn es sich darum handelt, ihm seine gesamte Ausrüstung zu nehmen.