319. Kein Bruder darf einem seiner Pferde mehr Futter geben, sodaß die andern Tiere dabei zu knapp wegkommen. Kein Bruder darf außer der Ration, die man im Speicher allen gleichmäßig liefert, ohne Erlaubnis für seine Tiere Hafer anschaffen. Kein Bruder darf eine Ration Hafer an seinem Platze zurückbehalten, wenn er die andre Ration in Empfang nimmt. Wenn er aber etwas zurückbehält, muß er es mit berechnen. Wenn die Brüder ihren Pferden absichtlich halbe Rationen geben, soll die halbe Ration aus 10 Maß bestehen. Hierbei ist zu beachten, daß man den Karawanentieren stets eine halbe Ration geben soll, die aber in 10 Maß zu bestehen hat. Auch den Tieren, welche die Brüder Handwerker halten, soll man halbe Rationen zu 10 Maß geben. So soll es stets sein, wenn nicht etwa der Konvent anders beschlossen hat, namentlich, daß die halbe Ration größer oder kleiner sein soll.