31. Wenn die Brüder aus der Komplete gehen, ist es ihnen verboten, öffentlich zu sprechen, ausser im Notfalle. Jeder soll vielmehr artig und friedlich zu Bett gehen, und wenn er seinem Knappen noch einen Auftrag zu geben hat, soll er das, was er ihn zu sagen hat, hübsch ruhig sagen. Wenn aber zufällig zu der Zeit, wo sie aus der Komplete gehen, zur Erledigung eines dringlichen Geschäftes, das den Kriegsdienst oder den Bestand des Ordens betrifft, der Tag nicht ausreicht, so sind wir der Ansicht, dass der Meister oder ein Teil der älteren Brüder, welche nach dem Meister das Ordensregiment zu führen haben, in angemessener Weise sprechen können. Darum ordnen wir an, dass es in dieser Weise gehalten werde.