300. Wenn es nahe an der None oder an der Vesper oder an irgend einer beliebigen Hore ist, soll jeder Bruder an einem solchen Orte sich aufhalten, dass er die Glocke hören kann oder dass man ihn findet, wenn einer ihn holen will, damit er diese Stundengebete hört. Wenn hiernach die Glocke zur None ertönt, soll jeder Bruder ins Kloster gehen, um die None anzuhören. Wenn sodann die Glocke zur Vesper ertönt, soll jeder Bruder gehen und die Vesper hören, die kein Bruder ohne Erlaubnis versäumen darf außer der Bruder Bäcker, wenn er etwa die Hände im Teige hat, und außer der Bruder aus der großen Schmiede, wenn er etwa das glühende Eisen im Feuer hat; er kann bleiben, bis er das Eisen glühend gemacht hat und geschmiedet hat; und außer der Bruder Hufschmied, wenn er etwa den Fuß eines Pferdes oder eines andern Satteltieres zurechtmacht oder ihn schon zurechtgemacht hat; er kann ebenfalls bleiben, bis er das Hufeisen aufgelegt hat. Sobald sie jedoch dieses Geschäft beendet haben, sollen sie ins Kloster gehen oder dahin, wo man die Horen singt. Diese sollen sie anhören oder selbst beten, wenn es nicht möglich ist, sie anzuhören.