296. Wenn die Brüder beim letzten Konvent 61) zu Tische gehen, sollen sie den Segen sprechen, wie es von denen, welche beim ersten Konvente aßen, angegeben ist. Jenen sollen dieselben und ebenso viele Speisen aufgetragen werden, wie dem ersten aufgetragen worden sind, und in der nämlichen Weise. Keine andern Speisen soll man den letzten geben außer solche, welche die ersten gehabt haben, falls noch etwas übrig geblieben ist. Wenn diese Speisen jedoch für den letzten Konvent ausgehen sollten, gehört es sich, dass man den Brüdern andre Speisen aufträgt. Doch sollen diese Speisen durchaus nicht geringer fein als die, welche man dem andern Konvent aufgetragen hat; und wisset, dass die Brüder dieselben geduldig annehmen und sich selbst still verhalten müssen. Achtet aber wohl darauf, dass derjenige, welcher die Brüder bedient, und derjenige, welcher die Speisen verteilt, die Pflicht haben, das Essen derart zu verteilen, dass die letzten dasselbe erhalten wie die ersten.