292. Auch zum Essen kann man jeden ehrbaren Mann auffordern, der zur Zeit, wo die Brüder essen, in den Palast kommt. Ihn kann man an eine der Tafeln des Platzes sich setzten heißen, an eine solche, wie sie dem betreffenden Manne zukommt. Trotzdem aber soll der Bruder sich beim Komthur des Hauses oder dem des Palastes melden oder melden lassen; diese dürfen es ihm nicht abschlagen. - Auch wenn sie am Krankenzimmertische essen, darf keiner von der vor ihm liegenden Speise einem Menschen zum Trinken oder zum Essen einladen, wenn das nicht zutrifft, was von den Brüdern, welche beim Konvent essen, gesagt wurde. In jedem Falle ist es unschöner, wenn es beim Konvent vorkommt, als wenn es im Krankenzimmer geschieht; beides ist verboten.