280. Kein Bruder darf ohne sein Ordenskleid sein, wenn die Horen gesungen werden. Ebenso wenig darf ein Bruder beim Trinken oder Essen ohne sein Kleid sein; hierbei soll er sein Kleid so halten, dass er die Schüre seines Mantels an dem Halse hat. Wenn er beim Beten der Horen seine Kappe umhat, soll er zugleich seinen Waffenrock anhaben, wenn er etwa keinen Mantel hat. Auch könnte ein Bruder in dieser Weise wohl essen, wenn er etwa keinen Mantel hat.