270. Wenn ein Bruder Kaplan einen Fehltritt begeht, soll er in seinem Kapitel wie ein anderer Bruder um Verzeihung bitten, ohne indes auf die Knie zu fallen, und soll thun, was die Brüder ihm auferlegen. Wenn ein Bruder Kaplan das Haus verlässt und dann zurückkehrt und an der Thür um Verzeihung bittet, soll er an der Thür des Kapitels das Kleid ablegen und in das Kapitel vor die Brüder kommen und um Verzeihung bitten, ohne jedoch auf die Knie zu fallen, Wenn er nichts begeht, weshalb er aus dem Orden gestoßen werden muß, soll man ihm die gebührende Pönitenz auferlegen und er soll ein Jahr und einen Tag ohne sein Kleid sein. Er soll am Gesindetisch essen ohne Tischtuch und soll alle Fasten einhalten wie die anderen büßenden Brüder, bis die Brüder ihn loslassen. Sonntags soll er in unauffälliger Weise zum Bruder Kaplan zur Disziplin kommen und ebenso mit jeder Disziplin, die er zu leisten hat, verfahren; auch kann er außeramtlich die Woche über ohne Noten 58) singen. Und wenn die büßenden Brüder mit den Sklaven arbeiten, soll der Bruder Kaplan, anstatt zu arbeiten, seinen Psalter singen.