268. Die Brüder Kapläne müssen dasselbe Gelübde ablegen wie die übrigen Brüder, auch muß ihr Verhalten so sein wie das der übrigen Brüder; nur sollen sie statt des Paternoster die Horen beten. Sie sollen eine enges Gewand tragen und sich den Bart rasieren, auch können sie Handschuhe tragen. Wenn sie an einem Ort anwesen sind, wo ein Bruder stirbt, sollen sie die Messen singen und das Totenamt verlesen anstelle der 100 Paternoster. Den Brüdern Kaplänen soll man Ehre erweisen, man soll ihnen die besten Gewänder des Ordens geben; an der Tafel sollen sie zuerst neben dem Meister sitzen und zuerst bedient werden.