266. Wenn man einem Bruder das Kleid aberkennt, so nimmt man nach der im Orden herrschenden Auffassung an, dass es ihm thatsächlich auch genommen ist; und wenn man einem Bruder sein Kleid nimmt, dann ist er frei von allen Strafen, welche er abzubüßen hatte. Wenn man einem Bruder das Kleid nimmt und ihn in Fesseln legt, soll er im Hause des Almosenpflegers wohnen und essen. Er ist nicht gehalten, ins Kloster zu gehen, doch soll er sein Horen beten und mit den Sklaven arbeiten. Wenn er nun während der Ableistung seiner Strafe stirbt, soll man ihn bestatten wie einen Bruder. Ein Bruder, welcher nicht befugt ist, jemanden zum Bruder zu machen, hat ebenso wenig die Macht, einem das Kleid zu nehmen, ohne die besondere Erlaubnis desjenigen, welcher diese erteilen kann.