262. Von einem Bruder, welcher das Haus verlässt und zwei Nächte außerhalb zubringt. Dreißigstens, wenn ein Bruder das Haus verlässt und fortgeht und zwei Nächte außerhalb des Ordenshauses verbringt, verliert, er dadurch sein Kleid, das er vor einem Jahre und einem Tage nicht wiederbekommen darf. Auch wenn einer die Dinge, welche verboten sind, mehr als zwei Nächte behält, so geht er dadurch seiner Zugehörigkeit zum Orden verlustig. Von einem Bruder, welcher sein Kleid freiwillig zurückgiebt oder im Zorn wegwirft.