261. Von einem Bruder, welcher durch das Thor geht in der Absicht, das Ordenshaus zu verlassen. Neununzwanzigstens, wenn ein Bruder durch das Thor geht in der Absicht das Ordenshaus zu verlassen, und es sodann wieder bereut, setzt er sich der Gefahr aus, das Ordenskleid zu verlieren. Wenn er sich jedoch zum Hospital oder an einen andern Ort außerhalb des Ordenshauses begiebt, so steht es im Belieben der Brüder, ihm das Kleid zu nehmen oder zu lassen. Verbringt er indes eine Nacht außerhalb, so kann ihm das Kleid nicht bleiben.