236. Von einem Bruder, welcher mit einem Weibe betroffen wurde. Viertens, wenn ein Bruder mit einem Weibe betroffen wurde. Dieser Fall liegt nämlich nach unsrer Meinung vor, wenn ein Bruder an einen verrufenen Ort oder in ein schlechtes Haus gegangen ist, wenn er mit einem schlechten Weibe unter vier Augen zusammen oder in schlechter Gesellschaft gewesen ist. Ihm kann das Kleid nicht bleiben, auch kann man ihn in Fesseln schlagen. Ferner darf er weder das zweifarbige Banner und das silberne Siegel tragen, noch bei der Meisterwahl zugegen sein. Und diese Strafe hat bereits mehrer getroffen.