217. Wenn aber der Fall eintreten sollte, was Gott verhüten möge, dass die 13 Brüder sich in drei oder vier Parteien spalten und sich nicht einigen können, soll der Wahlkomthur mit einem der anderen angesehenen Brüder sich in das Kapitel vor den Komthur und alle Brüder begeben und dieselben ersuchen zu bitten und zu beten, dass Gott sie geschickt mache; hierbei braucht er jedoch nichts von dem Zwiespalte, welcher unter ihnen besteht, zu sagen, vor dem Gott sie behüte. Diese Gebete sollen auf Ersuchen der Wähler mehrere Male verrichtet werden. Alle Brüder sollen auf die Knie fallen, sich zur Erde verneigen und die Gnade des heiligen Geistes anflehen, dass er den Wählern mit seinem Rate beistehe und sie zur Meisterwahl geschickt mache. -Nachher sollen sie behufs Vornahme der Wahl zu ihren Gefährten an den Ort zurückkehren.